Homöopathie

Homöopathische Therapie in der Kinder- und Jugendmedizin

Die Homöopathie ist eine seit über 200 Jahren etablierte alternative Heilmethode, deren Stellenwert in der ergänzenden Therapie zur so genannten „Schulmedizin“ heute eine breite Akzeptanz findet. Insbesondere in der Kinder- und Jugendmedizin hat sich diese „sanfte“ und ganzheitliche Methode bewährt. Durch die Homöopathie wird bei den Patientinnen und Patienten die Selbstregulation und Selbstheilung angestoßen, die zu einer Überwindung der krankmachenden Störung des inneren Gleichgewichts im Organismus führt. Hierdurch werden nicht nur kurzfristig Krankheitssymptome beseitigt, sondern auch eine langfristige gesundheitliche Stabilisierung erreicht und damit eine bessere Lebensqualität ermöglicht.

Die homöopathische Heilmittelgabe erfolgt mit Substanzen, die nach Prüfung ihrer Wirkung an Gesunden auf Grund der individuellen Krankheitszeichen des Patienten nach dem Ähnlichkeitsprinzip angewendet werden. Dem Homöopathen obliegt es somit, nach intensiver Beobachtung oder Erfragung der Symptome das geeignete homöopathische Heilmittel herauszufinden.

Des Arztes höchster und einziger Beruf ist es,
kranke Menschen gesund zu machen, was man Heilen nennt.

Samuel Hahnemann, Organon der Heilkunst §1

Die konstitutionelle homöopathische Behandlung

Eine tief greifende homöopathische Behandlung von gesundheitlichen Störungen erfordert immer, den ganzen Menschen in den Blick zu nehmen. Dieses bezeichnet man als konstitutionelle Behandlung. Dazu ist eine intensive Fallaufnahme erforderlich, in der über die normale medizinische Anamnese hinaus viele Symptome und Eigenarten der Patientin oder des Patienten abgefragt werden müssen. Diese Fallaufnahme, wie auch die anschließende Analyse des Falles zur Findung des passenden homöopathischen Arzneimittels, erfordert viel Zeit.

Diese umfangreiche ärztliche Leistung ist nicht Bestandteil der Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Eine Abrechnung wie gewohnt über die Versichertenkarte ist somit nicht möglich. Es existieren jedoch bei einigen gesetzlichen Krankenkassen Sonderverträge zur Abrechnung homöopathischer Leistungen (Verweis auf Informationen/Sonderverträge).  Auch in den Standardverträgen der Privatversicherungen ist die homöopathische Behandlung nicht immer enthalten. Für diesbezügliche Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Die konstitutionelle homöopathische Behandlung erfordert die Aufnahme einer Erstanamnese, diese dauert je nach Art des Falles und der Symptomatik etwa 30 bis 60 Minuten. Hierbei sollten ein Elternteil und das Kind anwesend sein (bei Säuglingen und Kleinkindern können eventuell zwei getrennte Termine vereinbart werden). Anschließend erfolgt die Fallbearbeitung durch den Arzt mit der Gewichtung der Symptome (sog. Repertorisation) und dem Vergleich mit der homöopathischen Arzneimittellehre. Nach Ablauf von etwa einer bis zwei Wochen wird dann eine Rücksprache mit der Benennung des geeigneten Mittels und der Art der Dosierung erfolgen (Mittelverschreibung). Im Anschluss an die Mittelabgabe ist eine weitere Nachbesprechung über den Effekt der Therapie Bestandteil der Behandlung. Eventuell wird dann die Empfehlung eines weiteren oder mehrerer weiterer Mittel erfolgen.

Wenn es im weiteren Verlauf nach abgeschlossener Erstbehandlung zu neuen Symptomen oder anderen Erkrankungen kommt, kann sich eine homöopathische Folgebehandlung anschließen. Diese erfordert dann naturgemäß nur noch eine ergänzende Fallaufnahme mit den neuen Besonderheiten. Diese Folgeanamnese dauert etwa 15 bis 20 Minuten und der weitere Ablauf mit Repertorisation, Mittelverschreibung und Nachbesprechung entspricht dem oben beschriebenen Ablauf nach der Erstanamnese.
Weitere Informationen zum Ablauf der Behandlung, zur Terminvergabe und zu den Abrechnungsmöglichkeiten erhalten Sie auf Anfrage gern in unserer Praxis.